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GUTACHTER |
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Definition
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Ein Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachtliche Stellungnahmen. Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch Akkreditierung des Gutachters durch ein vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit der für die Fragestellung oder das Ziel erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht. Der Begriff „Gutachten“ ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch „Gerichtsgutachter“ genannt) seine Expertise abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Ausarbeitung vor, wird von einem Privatgutachten oder Parteigutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere synonymartige Benennungen wie z. B. „Begutachtung“, „Stellungnahme“, „Bericht“, „Auswertung“ o. ä. grundsätzlich gleichwertig.
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Stichwort "GutachterUNwesen"
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"Wes Brot ich eß', des' Lied ich sing'" so eine Weisheit, die in einem Artikel des Rechtsanwalts Lanz beschrieben und auf den Punkt gebracht wurde. Das Gutachterunwesen wird aber mittlerweile nicht nur von Geschädigten und Anwälten heftig kritisiert, sondern auch Medien und sogar einige wenige einsichtige Medihziner-Kollegen schlagen Alarm.
Die Stimmen in der Öffentlichkeit sind noch nicht allzu laut. Das ist kein Wunder, haben die Geschädigten doch weder eine Lobby noch meist die finanzielle, gesundheitliche und planerische Möglichkeit der Suche nach wirklich unabhänigen Gutachtern, geschweige denn diese dann auch noch zu bezahlen und um in einem Rechtsstreit das zusätzliche Kostenrisiko auf sich zu nehmen.
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Gutachtenbewertung
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PatientenS.O.R.Ge hat es sich zur Aufgabe gemacht, Falschgutachten zu identifizieren, zu werten und zu veröffentlichen, soweit die Geschädigten im Einzelfall zustimmen.
Aber auch ohne eine Zustimmung zur Publizierung ist jedes Gutachten nötig, um Zusammenhänge, Strategien und Unzulänglichkeiten entdecken zu können. Wir rufen Sie alle daher dazu auf, uns Ihre Gutachten - wenn gewünscht in anonymisierter Form - zukommen zu lassen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und klären das weitere Vorgehen. Selbstverständlich werden sämtliche persönliche Daten anonymisiert.
Wichtig: Senden Sie uns Ihr Gutachten bitte nicht ohne vorherige Ankündigung per Post oder eMail. Aus Datenschutzgründen sollten Sie vorher den besten Weg mit uns besprechen.
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