Sie sind hier: Stein des Anstosses  
 STEIN DES ANSTOSSES
Leistungsträger
Leistungserbringer
Rechtswesen

STEIN DES ANSTOSSES

Stein des Anstoßes

Das Gesundheitssystem in Deutschland beruht auf dem Sozialversicherungsmodell, geregelt in den Sozialgesetzbüchern (SGB). Schon im 1. Buch zur Sozialversicherung (§ 4, Abs. 2) lautet es:

Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf
1. die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
2. wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.
Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch die Hinterbliebenen eines Versicherten.


Welche der genannten Leistungsträger wann zuständig ist, richtet sich nach den weiteren Bestimmungen der besonderen Teile des SGB. Hieraus leiten sich als unmittelbare Konsequenz auch die immer wieder auftretenden Streitfälle ab.

Kritisiert aber werden in nicht unerheblicher Anzahl von Betroffenen verschiedene der am häufigsten involvierten weiteren Institutionen:


 
Verwaltungsbereich
medizinschen Bereich
juristischen Bereich