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OFFENER BRIEF AN DIE BERUFSGENOSSENSCHAFTEN UND DE

Blog-Beitrag "Offener Brief an die BG und D-Ärzte"

Das immer wieder an betroffene Patienten herangetragene Verwirrspiel um Zuständigkeiten und Verweigerung weiterer Behandlungen zu Lasten der Berufsgenossenschaften nach Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten mit dem Verweis an die gesetzliche Krankenkasse war Anlass für einen Blog-Beitrag unter http://opferhilfe.wordpress.com/2013/03/06/offener-brief-an-die-berufsgenossenschaften-und-deren-d-arzte/

Insbesondere geht es dabei um die Unsicherheit der Betroffenen, wenn ihnen - entweder durch ihre Berufsgenossenschaft direkt oder (unzuständigkeitshalber) über ihren behandelnden Durchgangsarzt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall und anfänglicher in eindeutiger Zuständigkeit erfolgter Behandlung plötzlich eine weitere Behandlung verweigert wird. Mit der regelmässig in diesem Stadium noch gar nicht nachgewiesenen Feststellung, dass evtl. weiterhin vorliegende Verletzungen und Beschwerden nicht mehr dem ursprünglichen Schadensereignis zuzurechnen, also nicht unfallabhängig seien, werden diese Geschädigten für weitere Behandlungen an ihre gesetzliche Krankenversicherung verwiesen.

Dass dies nicht unbedingt mit den bis dahin vorliegenden Erkenntnissen zu vereinbaren ist und auch nicht mit der Intention der hier einschlägigen Sozialgesetzgebung (§ 43 SGB I - Vorläufige Leistungen) in unbedingt Einklang zu bringen ist wurde in dem Blog beschrieben. Was kann der Geschädigte nun unternehmen, um sowohl seine Berufsgenossenschaft als auch den D-Arzt dazu zu bewegen, die ihm zustehenden Leistungen durch Behandlung zu gewähren? Wie im Blog schon aufgeführt, kann er sich jedenfalls nicht auf ein freiwilliges Anerkenntnis dieser zunächst als "Kann-Vorschrift" an die BG gerichtete Vorschrift verlassen. Er hat aber nach der gleichen Vorschrift die Möglichkeit, dies in eine an die BG gerichtete "Muss-Vorschrift" durch entsprechenden Antrag unzudefinieren. Also muss bei einer entsprechenden Mitteilung unverzüglich ein entsprechender Antrag an die BG gestellt werden.

Da mehrfach die Nachfrage dazu kam, hier ein


Musterschreiben

An

Berufsgenossenschaft <Name> 
Abschrift an:

Dr. D. Arzt

zur Kenntnis 



 

Betrifft: Arbeits-/Wegeunfall vom ........, Ihr Az.: x/y

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch einen ...unfall am ....., im Zuständigkeitsbereichs des Betriebs/meines Arbeitgebers/auf dem Weg zur Arbeit in ......... erlitt ich die durch Meldung vom ...... bekannten Verletzungen.

In der Folge wurde ich bisher durch den Durchgangsarzt, Herrn Dr. A. in ....... behandelt.

Mit Schreiben vom ..... teilen Sie mit/Am ..... informierte mich der D-Arzt Herr Dr. A. darüber, dass weitere Behandlungen zu Lasten der BG <Name> nicht mehr erfolgen. Ein nachvollziehbarer Grund dafür liegt aber nicht vor. Insbesondere ist es lediglich Ihre Auffassung, dass keine unfallbedingten Verletzungen und/oder Beschwerden mehr vorliegen. Es widerspricht vor allem meinen dem Arzt gegenüber geschilderten Beschwerden/den durch Herrn Dr. A. getroffenen Feststellungen/den vorliegenden Befunden/von ... (weiteren Ärzten) vorliegenden Befunden und Feststellungen.

Zur Vermeidung von Nachteilen für mich wird gemäß § 43 SGB I

beantragt

vorläufige Leistungen durch die BG <Name> als ihnen zuerst angegangenen Leistungsträger nach dieser Vorschrift zu erbringen.

Über Ihre Entscheidung bitte ich mich und den D-Arzt, Herrn Dr. A. in .... zeitnah zu informieren. Gleiches Schreiben ergeht zur Kenntnis auch an den behandelnden Arzt Dr. A.


 
Mit freundlichen Grüßen  



 

Hinweis:

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, das Schreiben zusätzlich in Kopie auch an seine eigene Krankenversicherung zur Kenntnis zu schicken.


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